Zulassung historischer Fahrzeuge

Ab 2019 gibt es einige Neuerungen bei der Zulassung „Historischer Fahrzeuge“.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der zu beachtenden Kriterien.

Es bleibt natürlich jedem überlassen, seinen Oldie weiterhin als „normales“ Fahrzeug anzumelden.

Historische Fahrzeuge müssen folgende Kriterien erfüllen

→ Baujahr 1955 und Älter, oder

→ Mindestalter 30 Jahre und in „Liste erhaltenswürdiger Fahrzeuge“ enthalten (ehemalige Eurotax Liste)

→ Verkehrstüchtiger Zustand: positives §57a Gutachten

→ Originalität: es sind nur Umbauten mit Teilen zulässig, die in den 10 dem Baujahr folgenden Jahren zugelassen waren

→ Erhaltungszustand: Note 1-3 laut Wertskala der Sachverständigen für historische Fahrzeuge

→ Fahrzeug ist nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt

Vorteile durch historische Zulassung

→ Fahrzeug wird in der Genehmigungsdatenbank und in den Zulassungsdokumenten als „historisch erhaltenswürdig“ gekennzeichnet

→ Eintrag bleibt bei Besitzwechsel erhalten und das Fahrzeug unterscheidet sich somit amtlich von einem „alten Gebrauchtfahrzeug“

→ Die Überprüfung (§57a) ist nur noch alle 2 Jahre nötig

rote Prüfplakette als eindeutiges Erkennungsmerkmal (z.B. bei Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen…)

→ Wechselkennzeichen Regelung bleibt erhalten

Nachteile durch historische Zulassung

→ Aufwand und Risiko bei Nachweis der Kriterien (Fahrzeug muss vorgeführt werden!)

→ Zeitliche Fahrbeschränkung auf 120 Tage (PKW) und 60 Tage (Krad)

→ Fahrtenbuch muss geführt werden. Ist vor Fahrantritt auszufüllen und wird überprüft!

Welche Schritte sind für den Eintrag erforderlich

→ Prüfen, ob obige Kriterien erfüllt sind (ev. Check in Werkstatt oder Automobilclub)

→ Antrag muss bei der zuständigen Prüfstelle der Landesregierung gestellt werden

→ Fahrzeug muss bei der zuständigen Prüfstelle vorgeführt werden

→ In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

      Typenschein
      Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
      Falls Baujahr nach 1955: Nachweis dass es sich um ein „historisches Fahrzeug“ handelt *)
      2 Fotos von links vorne
      Besitznachweis und technisches Datenblatt

*) Eine Bestätigungsurkunde zum Nachweis, dass ein Fahrzeug in der Approbierten Liste eingetragen ist – wichtig bei „historischer“ Typisierung, Versicherung, Zollthemen, etc. – kann zum Preis von 75 Euro plus 20% Ust. zzgl. Versandkosten unter office@khmoe.at bezogen werden.